GELDWÄSCHE

Als Immobilienmakler-Unternehmen sind wir im Rahmen der 4. EU Geldwäscherichtlinie verpflichtet, die Identität aller Vertragspartner festzustellen und zu überprüfen. Maßgeblich ist dabei der notariell beurkundete Kaufvertrag. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten der Vertragspartner u.a. mittels einer Ausweiskopie aufzeichnen. Diese Daten werden im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang gespeichert und nach Ablauf der entsprechenden Aufbewahrungsfristen (5 Jahre) automatisch gelöscht.

Das neue Maklergesetz

Neue Regelungen zur Verteilung der Maklercourtage ab 23.12.2020

Das Gesetz führt neue Regelungen für die Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen für Verbraucher ein. Künftig müssen sich Verkäufer und Käufer die Provision hälftig teilen. Einen provisionsfreien Verkauf für den Verkäufer wird es zukünftig nicht mehr geben. 

Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbeimmobilen fallen nicht unter dieses Gesetz.

Weitere Informationen zum neuen Maklergesetz finden Sie hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgb-neues-gesetz-zur-maklerprovision-ab_183224.html