Das neue Maklergesetz
Neue Regelungen zur Verteilung der Maklercourtage ab 23.12.2020
Das Gesetz führt neue Regelungen für die Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen für Verbraucher ein. Künftig müssen sich Verkäufer und Käufer die Provision hälftig teilen. Einen provisionsfreien Verkauf für den Verkäufer wird es zukünftig nicht mehr geben.
Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbeimmobilen fallen nicht unter dieses Gesetz.
Weitere Informationen zum neuen Maklergesetz finden Sie hier:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgb-neues-gesetz-zur-maklerprovision-ab_183224.html